Nach fast 10 Jahren haben sich die Hersteller und Importeure von CD- und DVD-Rohlingen, vertreten durch den “Informationskreis AufnahmeMedien”, mit den Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG-Wort usw.) auf festgelegte Abgaben geeinigt. Ab dem 1. Januar 2018 bezahlen die Hersteller und Importeure den Verwertungsgesellschaften pro CD-R (einmal beschreibbar) 1,25ct und bei CD-RW (mehrmals beschreibbar) 2,5ct. Bei DVDs rangieren die Preise je nach Speicherkapazität und Wiederbeschreibbarkeit von 2,5ct bis 10ct pro Stück.
Bis 2008 wurden die Vergütungssätze staatlich geregelt, dann jedoch aufgehoben. Es begann ein Streit über die Höhe der jeweiligen Abgaben, die fast 10 Jahre dauern sollten.
Der Hintergrund: Um dem Einnahmeverlust der Künstler beizukommen, der durch das Erstellen von Raubkopien entsteht, fordern die Verwertungsgesellschaften pauschale Abgaben der Hersteller und Importeure von Rohlingen. Überdies gibt es auch Abgaben beim Kauf von CD- und DVD-Brennern (sowie auf Smartphones, Tablets usw.).
Die Absatz von CD- und DVD-Rohlingen geht seit Jahren zurück. Als mobile Speichermedien kommen heute vor allem USB-Sticks oder Cloud-Lösungen zum Einsatz.