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Short Q

“Not on the Menu” – Rote Karte bei aufdringlichen Restaurant-Gästen

Als Unternehmerin Erin Wade erfährt, dass die Kellnerinnen in ihrem Restaurant von Kunden regelmäßig sexuell belästigt werden, fährt sie entschlossen ein Konzept auf, der ihre Mitarbeiterinnen vor weiteren Eingriffen schützen soll. Zukunftsweisend auch für Restaurants hier in Deutschland?

Eine unangenehmer Kommentar, eine vermeintlich unabsichtliche Berührung, eindeutige Einladungen und dabei immer die Frage im Hinterkopf: War das jetzt schon Belästigung oder ignoriert man das höflich? Die kalifornische Unternehmerin Erin Wade rief 2010 ihr Restaurant “Homeroom” ins Leben, ein gemütliches Familienrestaurant, dass sich auf Mac’n’Cheese spezialisiert. Als sich Jahre nach der Eröffnung plötzlich die Belästigungsmeldungen ihrer Mitarbeiterinnen häuften, beschloss sie im Jahr 2015 zu handeln. Sie entwarf gemeinsam mit ihren 100 Mitarbeiter*innen ein Farbcodierungssystem, um sie so vor Belästigungen durch Kunden zu schützen. Die Farbe gelb steht dabei beispielsweise für einen Blick, der einem ein unangenehmes Gefühl bereitet. Orange steht für einen anzüglichen Kommentar und Rot wäre eine eindeutig sexuelle Bemerkung oder Berührung. Werden die Farben gelb und orange an den Manager herangetragen, kann dieser mit der Bedienung zusammen entscheiden, den Tisch selbst zu übernehmen oder die Bedienung auswechseln. Meldet eine Kellnerin die Farbe rot, übernimmt der Manager den Fall und bittet den Gast zu gehen. In jedem Fall werden sofort Konsequenzen gezogen, ohne das die Betroffene sich erklären muss. 

Dieses System, das heute unter dem Namen “Not on the Menu” bekannt ist, wird heute von der US-Kommission für Chancengleichheit als erfolgreiche Anti-Belästigungs-Praxis empfohlen und in Restaurants und Bars im ganzen Land eingesetzt. Bevor “Not on the Menu” eingeführt wurde, verriet Wade in einem Interview mit Forbes, dass ausnahmslos jede ihrer Mitarbeiter*innen eine “rote” Geschichte zu erzählen hatte. Jetzt hört sie vielleicht eine pro Jahr. Sie hofft, dass sich diese Methode weiter verbreitet. “Jeder zehnte Amerikaner arbeitet in Restaurants”, sagt Wade, “wenn sie also von jedem Restaurant angewendet werden würde, könnte das einen großen Fortschritt mit sich bringen.”

Sexuelle Belästigung in der Gastronomie ist leider keine Seltenheit

Um einen Eindruck der Situation zu bekommen, sprechen wir mit der Kellnerin Larissa H. Sie arbeitet seit Jahren in der Gastronomie und ist mit ihrem charmanten Witz bei ihrer Stammkundschaft beliebt.  

“In der Gastro sind wir Kellnerinnen serviceorientiert und sollen höflich bleiben, auch da, wo die Grenze zwischen Witz und Belästigung schnell überschritten wird. Auch während der Dienstzeit hinter der Bar fühle ich mich oft den Blicken und schlüpfrigen Kommentaren der Gäste ausgeliefert.” Das bestätigt auch die Studie der amerikanischen Non-Profit Organisation Restaurant Opportunities Centers United. Laut dieser werden über 80% der weiblichen Servicekräfte in der Gastronomie von ihren Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden belästigt. 

Ob Bemerkungen, Berührungen oder sexualisierte Gesten, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt uns in Deutschland eine klare Definition von Belästigung vor. Foto: Elevate.

Larissa sprach mit ihrem Chef. Dieser hat an der Situation allerdings nichts aktiv verändert. Diese Problematik bestätigt auch eine Studie zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz des Netzwerks ADA (Antidiskriminierung in der Arbeitswelt). Diese besagt, dass 60 Prozent der befragten Personalverantwortlichen und Betriebsräte keine Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung in ihrem Unternehmen ergreifen. Die Studie zeigt auch, dass es bei der Mehrzahl der Arbeitgeber an Betriebsvereinbarungen oder vergleichbaren Regelungen fehlt, die festlegen, wie bei Bekanntwerden von sexueller Belästigung zu verfahren ist.

Welche Anti-Belästigungs-Maßnahmen vertreten wir in Deutschland?

Sexuelle Belästigung ist eine Form von systematischer Diskriminierung. Laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADB) wurde in den vergangenen drei Jahren jeder elfte Arbeitnehmer im Job sexuell belästigt. Frauen waren dabei mehr als doppelt so oft betroffen wie Männer. Verbale Belästigungen wie sexualisierte Kommentare oder unangemessene Witze waren dabei die häufigsten Aufzählungen. Ob Bemerkungen, Berührungen oder sexualisierte Gesten, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt uns in Deutschland eine klare Definition vor. 

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat für Arbeitgeber einen Leitfaden herausgegeben, wie man in Fällen von sexueller Belästigung im eigenen Betrieb mit den Betroffenen und den Tätern umgeht. Für die Gastronomie-Betriebe wäre das 3-Stufen-System auch hierzulande eine deeskalierende Umgangsweise. In Bürobetrieben müssen Betroffene immer noch den Mut zusammennehmen, sich an den Vorgesetzten oder eine Vertrauensperson zu wenden. 

Von Erin Wades 3-Stufen-System kann man lernen, wie wichtig es ist, in Betrieben eine offene Kommunikation zu schaffen und den Mitarbeitern einfache Möglichkeit einzuräumen, Vorfälle von Belästigung zu melden. Am besten definiert man den Begriff Belästigung gemeinsam im Voraus, um Mitarbeitern die Ungewissheit zu nehmen, wann eine Grenze überschritten wurde. An erster Stelle steht allerdings nach wie vor das eigene Empfinden. Wenn ein Gast ein mulmiges Gefühl hinterlässt, kann es getrost sofort heißen: “Gelb an Tisch 14, übernimmst du bitte?”.

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